Häufige Fragen
Untersteht auch die Ehegattin des Betriebsinhabers dem GAV Holzbau?
Ja. Die Ehefrau des Betriebsinhabers ist grundsätzlich dem GAV Holzbau unterstellt. Sollte sie eine geschäftsleitende Funktion innehaben oder die einzige Angestellte sein, ist sie vom GAV Holzbau ausgenommen.