Häufige Fragen
Auf welchen Mindestlohn hat ein Schreiner oder Dachdecker Anspruch?
Ein gelernter Schreiner ist ungeachtet dessen, ob er Zimmermann oder Schreiner eingesetzt wird - höhere Funktionen vorbehalten - als gelernter Zimmermann mit den entsprechenden Erfahrungsjahren einzustufen. Bei der Berechnung der Erfahrungsjahre werden diejenigen Erfahrungsjahre, welche der betreffende Mitarbeiter in der Funktion als Schreiner bzw. als Zimmermann gemacht hat, vollumfänglich angerechnet. Ein gelernter Dachdecker ist ebenfalls als gelernter Zimmermann einzustufen. Bei der Berechnung der Erfahrungsjahre werden jedoch diejenigen Erfah-rungsjahre, welche er in der Funktion als Zimmermann gemacht hat, vollumfänglich angerechnet und diejenigen, welche er in der Funktion als Dachdecker gemacht hat, zur Hälfte berücksichtigt. Dabei werden halbe Jahre aufgerundet (z.B. Der Mitarbeiter hat 3 Erfahrungsjahre als Dachdecker. 3:2=1.5, 1.5 wird auf 2 Erfahrungsjahre aufgerundet). Diese Berechnung erfolgt bei Eintritt in einen Holzbaubetrieb. Danach zählen die Erfahrungsjahre während der Anstellung im Holzbaubetrieb voll, unabhängig davon, ob er als Dachdecker oder als Zimmermann eingesetzt wird.
Wie sind deutsche Dachdeckermeister und CH-Schreinermeister einzustufen und mit wie vielen Erfahrungsjahren?
Deutsche Dachdecker- und Schreinermeister sind analog einem deutschen Zimmermeister als Polier ohne Fortbildung einzustufen. Vorbehalten bleiben höhere Funktionsstufen oder Mischanstellungsverhältnisse. Die im Holzbaugewerbe gesammelten Erfahrungsjahre sind dabei zu berücksichtigen. Diesbezüglich gilt bei den Erfahrungsjahren von deutschen Dachdeckermeistern, dass die in einem Holzbaubetrieb gesammelten Erfahrungsjahre halbiert werden.
Ein CH-Schreinermeister ist ebenfalls in der Funktionsstufe Polier ohne Fortbildung einzustufen.