Häufige Fragen

Müssen mit allen Mitarbeitern schriftliche Arbeitsverträge geschlossen werden?

Ja, ausnahmslos, auch mit Teilzeitbeschäftigten, Praktikanten, Aushilfskräften, mit Lehrlingen und mit leistungsschwachen Mitarbeitern, für die ein bewilligtes Minderleistungsgesuch vorliegt.

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