Häufige Fragen
Dürfen Fehlbeträge zwischen SUVA-Entschädigung und vertraglich vereinbartem Bruttolohn durch Abbau von Gleitstunden ausgeglichen werden?
Nein, das ist nicht zulässig.
Können bei Saisonnier-Arbeitsverhältnissen Gleitstunden am Ende des Arbeitsverhältnisses (z.B. Ende Oktober) ausbezahlt werden oder können diese Gleitstunden übertragen werden? Dabei würde der betroffene Mitarbeiter im Frühling (z.B. März) mit einem positiven Saldo starten. Ist bei einer allfälligen Auszahlung der Stunden ein Zuschlag von 25% geschuldet?
Es gibt für Saisonnier-Arbeitsverhältnisse keine Ausnahmeregelung. Wird ein solches Arbeitsverhältnis beendet und sind an dessen Ende Gleitstunden übrig geblieben, sind diese mit entsprechendem Zuschlag von 25% auszuzahlen.
Wie sind Gleitstunden zu handhaben, die am Ende des Arbeitsverhältnisses aufgrund eines Unfalls übrig geblieben sind? Der betroffene Mitarbeiter kann z.B. nicht mehr in das Unternehmen zurückkehren, wodurch es dem Arbeitgebenden verunmöglicht wird, eine Kompensation der übrig gebliebenen Stunden anzuordnen.
Die Gleitstunden am Ende eines Arbeitsverhältnisses sind auch in diesem Fall mit 25% und einem Anteil 13. Monatslohn auszuzahlen.