Häufige Fragen
Müssen Lohnzuschläge bei Abend- und Nachtarbeit mit Lohnzuschlägen bei Wochenendarbeit kumuliert werden?
Ja. Die Zuschläge bei Nachtarbeit (von 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr) von 50% müssen zusätzlich zu den Zuschlägen für Sonntagsarbeit (von Samstag 17.00Uhr bis Montag 05.00 Uhr) von 50% kumuliert werden. Dies bedeutet, wenn ein Mitarbeiter z.B. in der Nacht von Samstag auf Sonntag arbeitet, beträgt der Zuschlag 100%.
Sind auf den Arbeitszeitrapporten der Mitarbeiter die Zuschläge für Wochenendarbeit, Nacht- oder Sonntagsarbeit aufzuschreiben?
Nein, es sind auf den Arbeitsrapporten nur die tatsächlich geleisteten Stunden als Arbeitszeit aufzuführen. Die darauf geschuldeten Zuschläge sind separat auszuweisen.