Häufige Fragen

Dürfen über den Mindestlöhnen nach GAV liegende Lohnanteile mit vertraglich vereinbarten, auch nach GAV zu gewährenden Lohnbestandteilen verrechnet werden?

Nein, denn sogar wenn bereits der vereinbarte Grundlohn den Mindestlohn mit sämtlichen Zuschlägen übersteigt, sind darauf dennoch zusätzlich alle Leistungen gemäss GAV geschuldet, namentlich Ferien- und Feiertagsentschädigung und 13. Monatslohn.

Welche Mindestlöhne gelten bei Zweitlehren/Zusatzlehren?

Bei Zweitlehren ist der Mindestlohn des entsprechenden Lehrjahres zu berücksichtigen. Zusätzlich können lohnbestimmende Faktoren wie Alter, Erfahrung, Verpflichtungen etc. berücksichtigt werden.

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