Häufige Fragen
Ist die Benutzung eines Firmenfahrzeuges für private Zwecke an den Mindestlohn anrechenbar?
Um den Mindestlohn nach GAV zu erreichen, kann die Benutzung eines Firmenfahrzeuges für private Zwecke durch Mitarbeiter angerechnet werden, sofern diese Nutzung als Teil des AHV-pflichtigen Einkommens auf der Lohnabrechnung ausgewiesen wird. Die Benutzung des Firmenfahrzeuges für private Zwecke ist schriftlich zu vereinbaren.
Welche Mindestlöhne gelten bei Zweitlehren/Zusatzlehren?
Bei Zweitlehren ist der Mindestlohn des entsprechenden Lehrjahres zu berücksichtigen. Zusätzlich können lohnbestimmende Faktoren wie Alter, Erfahrung, Verpflichtungen etc. berücksichtigt werden.