Häufige Fragen

Darf der Militärdienst als "Gesamtereignis" betrachtet werden, in welchem die EO-Minderzahlungen und EO-Überschüsse verrechnet werden können?

Ausschliesslich der Durchdienerdienst darf lohnmässig als ein Gesamtereignis gewertet werden. In allen anderen Fällen ist die monatliche Betrachtungsweise beizubehalten.

Müssen Feiertage auch entschädigt werden, wenn sie in die Zeit einer militärischen Dienstleistung des Mitarbeitenden fallen?

Ja. Der Betrieb hat während der Zeit einer militärischen Dienstleistung des Mitarbeitenden die Lohnansprüche nach Art. 33 GAV zu vergüten. Dies gilt auch für Feier-tage, welche in diese Zeit fallen. Fallen Feiertage in die Zeit einer militärischen Dienstleistung, so sind die ent-sprechenden Stunden gemäss Jahresarbeitszeitkalender oder mit 8.4 Stunden aufzuschreiben.

Wie ist die Lohnfortzahlung während Zivildienst geregelt, wenn das Arbeitsverhältnis weniger als drei Monate gedauert hat?

Die Lohnfortzahlung bei Arbeitsverhinderung wegen Erfüllung von gesetzlichen Pflichten ist in unbefristet abgeschlossenen Arbeitsverhältnissen oder in befristeten Arbeitsverhältnissen mit einer vereinbarten Dauer von mehr als drei Monaten auch dann geschuldet, wenn das Arbeitsverhältnis beim Einrücken bereits drei Monate gedauert hat oder zusammen mit der Dauer des Militärdienstes mehr als drei Monate dauern wird.

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