Gesamtarbeitsvertrag Holzbau

Fairness & Partnerschaft

Der Gesamtarbeitsvertrag Holzbau legt die Basis für eine auf Mehrwert aufgebaute Zusammenarbeitskultur. Seit 2007 verfügt die Holzbaubranche über einen eigenen Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Dieser regelt die Bestimmungen für Arbeitgebende und Mitarbeitende im Holzbaugewerbe.

Die Vereinbarungen der Sozialpartnerschaft, Bundesratsbeschlüsse und weitere Dokumente zum GAV Holzbau stehen jederzeit online zur Verfügung. Broschüren (GAV Holzbau in Papierform) erhalten Sie kostenlos auf Anfrage.

Für die Umsetzung des GAV Holzbau sowie die Führung des Betriebes in personellen und administrativen Belagen stellen wir Ihnen die Umsetzungsplattform zur Verfügung.