- Geltungsbereich
- Arbeitsverhältnis
- Arbeitszeit
- Arbeitszeitflexibilität
- Lohn
- Lohn bei Verhinderung an der Arbeitsleistung
- Lohnzuschläge und Zulagen
- Sozialversicherungen
- GAV Entwicklungs- und Vollzugsinstanzen
- Das Vollzugssystem GAV Holzbau
- 44. GAV Audit im Auftrag der Arbeitgebenden (Vollzugssäule 1)
- 45. GAV Labeling für auditierte Unternehmen (Vollzugssäule 1)
- 46. Beratungsleistungen für Mitarbeitende (Vollzugssäule 2)
- 47. Angeordnete Betriebskontrollen (Vollzugssäule 3)
- 48. Baustellen- und Schwarzarbeitskontrollen (Vollzugssäule 3)
- 49. Kontrollen von Personalausleihfirmen (Vollzugssäule 3)
- 50. Konventionalstrafen (Vollzugssäule 1 und 3)
- 51. Erhebung des Vollzugsbeitrages
- 52. Umsetzung der GAV Unternehmenskultur im Holzbau (Vollzugssäule 4)
- Vollzugsfonds
- Regelungen zur Sozialpartnerschaft auf Stufe Branche
- GAV Anhang
- 1. Arbeitsanweisungen vereinfachtes Lohnmodell
- 2. Arbeitsanweisungen Leistungslohnmodell
- 3. Beurteilungsbogen für Mitarbeitende
- 4. Spesen, Umrechung Lohn und Arbeitszeit
- 5. Tabelle der bezahlten Feiertage
- 6. Arbeitszeitmodelle bei Schichtarbeit
- 7. [aufgehoben]
- 8. Ausnahmsweise im Stundenlohn beschäftigte Mitarbeitende
- 9. Bemessung von Kosten und Konventionalstrafen
- 10. Quellen- und Bezugsverzeichnis
- 11. Mitarbeiterkategorien
41. GAV Entwicklungsinstanzen
Die GAV-Entwicklung und -Pflege obliegt den Sozialpartnern der Holzbaubranche. Die Arbeitgebenden werden vertreten durch Holzbau Schweiz, Verband Schweizer Holzbauunternehmungen. Die Mitarbeitenden werden vertreten durch die Gewerkschaften Syna, Unia, Kaufmännischer Verband Schweiz und die Kaderorganisation Baukader Schweiz.
Die GAV-Entwicklung und -Pflege obliegt den Sozialpartnern der Holzbaubranche. Die Arbeitgebenden werden vertreten durch Holzbau Schweiz, Verband Schweizer Holzbauunternehmungen. Die Mitarbeitenden werden vertreten durch die Gewerkschaften Syna, Unia, Kaufmännischer Verband Schweiz und die Kaderorganisation Baukader Schweiz.
Die Sozialpartner können gemeinsam externe Spezialisten einsetzen.
Die Sozialpartner können gemeinsam externe Spezialisten einsetzen.