44. GAV Audit im Auftrag der Arbeitgebenden (Vollzugssäule 1)

Anlauf- und Koordinationsstelle für GAV Kontrollen und Audits bildet die Schweizerische Paritätische Berufskommission Holzbau (SPBH).

Anlauf- und Koordinationsstelle für GAV Kontrollen und Audits bildet die Schweizerische Paritätische Berufskommission Holzbau (SPBH).

Freiwillige GAV Kontrollen und Audits werden im Auftrag des Arbeitgebenden durchgeführt. Die GAV Kontrollen und Audits werden durch die SPBH ausgelöst und koordiniert.

Freiwillige GAV Kontrollen und Audits werden im Auftrag des Arbeitgebenden durchgeführt. Die GAV Kontrollen und Audits werden durch die SPBH ausgelöst und koordiniert.

Die GAV Kontrollen und Audits werden auf der Basis einheitlicher Prüfbestimmungen durch von der SPBH beauftragte Kontrolleure durchgeführt.

Die GAV Kontrollen und Audits werden auf der Basis einheitlicher Prüfbestimmungen durch von der SPBH beauftragte Kontrolleure durchgeführt. Die Sozialpartner gehen davon aus, dass sich die Treuhand-/Revisionsstelle des jeweiligen Arbeitgebenden bei der SPBH lizenzieren lässt.

Kann die GAV Kontrolle und das Audit erfolgreich abgeschlossen werden, erhält der Arbeitgebende für seine Unternehmung ein Qualitätslabel mit einer entsprechenden GAV-Bescheinigung.

Kann die GAV Kontrolle und das Audit erfolgreich abgeschlossen werden, erhält der Arbeitgebende für seine Unternehmung ein Qualitätslabel mit einer entsprechenden GAV-Bescheinigung.

Neuer Titel: Qualitätslabel Holzbau Plus

Die Kosten für GAV Kontrollen und Audits werden durch den Vollzugs- und Bildungsfonds finanziert.

Die Kosten für GAV Kontrollen und Audits werden durch den Vollzugs- und Bildungsfonds finanziert.