59. Verlängerung des GAV Holzbau 2007

Der GAV Holzbau tritt mit der Allgemeinverbindlicherklärung durch den Bundesrat am 1. Januar 2018 in Kraft und dauert bis zum 31. Dezember 2020. Sofern der Vertrag nicht bis spätestens 6 Monate vor dessen Ablauf gekündigt wird, verlängert er sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr.

Die Verbindlichkeit des Vertrages setzt die Allgemeinverbindlich-erklärung durch den Bundesrat voraus.

Der GAV Holzbau tritt mit der Allgemeinverbindlicherklärung durch den Bundesrat am 1. Januar 2018 in Kraft und dauert bis zum 31. Dezember 2020. Sofern der Vertrag nicht bis spätestens 6 Monate vor dessen Ablauf gekündigt wird, verlängert er sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr.

Die Verbindlichkeit des Vertrages setzt die Allgemeinverbindlich-erklärung durch den Bundesrat voraus.